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Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg
Ausgabe 9/2026
Steinbach-Hallenberg
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Fortschreibung des Erholungswegekonzeptes „Forsten & Tourismus“ im Bereich Stadt Steinbach-Hallenberg und deren Ortsteilen ist abgeschlossen

Kernanliegen des gegenständigen Verfahrens zur Fortschreibung des Erholungswegekonzeptes „Forsten & Tourismus“ war es, touristische Wege dort anzupassen, wo es in der Vergangenheit Veränderungen am örtlichen Wegenetz gab bzw. wo eine Überrepräsentanz vorhanden war.

Die Sichtung und Auswertung hierzu eingegangener Anträge ergab zum großen Teil Übereinstimmungen hinsichtlich der momentanen und zukünftigen touristischen Wegeführung und dessen Umfangs. Für einige Flurbereiche ging das Forstamt in die Interessensabwägung zwischen Nutzern und Eigentümern.

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch das Thüringer Forstamt Schmalkalden, ist gemäß den §§ 6 Abs. 5, 59 Abs. 1 Nr. 2 ThürWaldG i. V. m. Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ örtlich und sachlich zuständig sowie verfahrensführende Behörde.

In Abwägung der verschiedenen Interessen zwischen Waldbesitzenden und anderen waldnutzenden Interessengruppen, hat das Forstamt Schmalkalden im gegenständigen Ausweisungsverfahren, welches maßgeblich auf einer konfliktminimierenden Kompromissfindung beruht, z. T. Änderungsentscheidungen und Abwägungen zur Ausweisung von touristischen Wegen einzelner Anträge getroffen.

Des Weiteren erfolgte in Bezug auf die Gesetzesnovellierung vom 31.12.2020 eine Anpassung bezüglich der Reitwege an die Vorgaben gemäß § 6 (3) Satz 2 Thüringer Waldgesetz.

Das Abstimmungsergebnis mit den geänderten Erholungswegenetz für den Bereich der Stadt Steinbach-Hallenberg mit ihren zugehörigen Gemarkungsteilen können ab sofort für zwei Wochen in der Tourist-Information der Stadt Steinbach-Hallenberg eingesehen werden.

Forstamt Schmalkalden