In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwerstedt am 15.12.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-12/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 15.12.2022 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 02-12/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 03-12/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt auf Grundlage der Ergänzung zur 4. Fortschreibung der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren vom 22.09.2006 für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2025 die als Anlage beigefügte 4. Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2006 unter Berücksichtigung der Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Anlage zu Beschluss Nr. 03-12/2022
4. Änderungssatzung der Gebührensatzung
zur Friedhofssatzung
- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 15.12.2022 folgende
4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zurFriedhofssatzung
- FriedhGebS -vom 14.12.2006
beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 „Gebührenverzeichnis Gebührentarif 4“ erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenverzeichnis
| Gebühren- tarif Pkt. | Bezeichnung | Betrag in Euro |
| 4. | Urnengemeinschaftsgrabstätten | |
| 4.1. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGAA) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 123 € |
| 4.2. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf einer Stele (UGAS) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 256 € |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den XX.XX.2022
Wagner
Bürgermeister — -Siegel-
Nr. 04-12/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt: Die GVL wird beauftragt die Mietverträge der durch Sie verwalteten gemeindeeigenen Wohnungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Grundmiete von 4,00 € kalt anzupassen. Neue Vermietungen haben mit einer Grundmiete von 4,50 € kalt zu erfolgen.
Der Gemeinderat ist durch den Verwalter über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Mieterhöhung und die zu erwartenden Mehreinnahmen zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 1
Stimmenthaltungen 1
Nr. 05-12/2022
Die Gemeinde Schwerstedt stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Ronald Wagner Elektroanlagen zu deren Angebotspreis in Höhe von 11.192,32 € (brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 2
Stimmenthaltungen 1