In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwerstedt am 28.10.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-10/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 28.10.2022 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 02-10/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 14.07.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 03-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt stellt die Jahresrechnung 2020 fest. |
| 2. | Die Gesamtsumme der Solleinnahmen beträgt 1.028.524,76 €. |
| 3. | Die Gesamtsumme der Sollausgaben beträgt 1.028.524,76 €. |
| 4. | Soll-Ergebnis 0,00 €. |
| 5. | Der Prüfbericht der Jahresrechnung wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 3
Nr. 04-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt nach Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2020 für den Haushalt der Gemeinde Schwerstedt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Nr. 05-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt.
Anlage:
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 28.10.2022 folgende
2. Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt
beschlossen:
Artikel 1
Der § 11 „Umbettungen“ Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 11
Umbettungen
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen (grüner Rasen sowie mit Namensnennung auf einer Stele) sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt.
Artikel 2
Der § 12 „Arten der Grabstätten“ erhält folgende Fassung:
§ 12
Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in
| - | Reihengrabstätten, |
| - | Urnenreihengrabstätten |
| - | Familien-/Doppelgrabstätten |
| - | Urnengemeinschaftsgrabstätten in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGAA) (grüner Rasen) |
| - | Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung auf einer Stele (UGAS) |
(3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
Artikel 3
Der § 14 „Urnengrabstätten“ Abs. 1 und Abs. 3 erhalten folgende Fassung:
§ 14
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
| • | Urnenreihengrabstätten, |
| • | Urnengemeinschaftsgrabstätten (grüner Rasen und Namensnennung auf einer Stelle) |
| • | Grabstätten für Erdbestattungen |
3) Urnengemeinschaftsgrabstätten (grüner Rasen (UGAA)) dienen nach Bestimmung durch den Friedhofsträger der namenlosen Beisetzung von Urnen. Urnengemeinschaftsgrabstätten (mit Namensnennung auf einer Stele (UGAS)) dienen nach Bestimmung durch den Friedhofsträger der Beisetzung von Urnen mit namentlicher Nennung auf einer Stele.
Die Beisetzung der Urnen erfolgt jeweils anonym, Hinterbliebene und Öffentlichkeit sind ausgeschlossen. In der Urnengemeinschaftsanlage (grüner Rasen (UGAA) und Namensnennung auf einer Stele (UGAS)) werden Urnen ohne individuelle Kennzeichnung der Beisetzungsstelle beigesetzt, eine Umbettung ist nicht möglich. Ein Nutzungsrecht wird durch die Beisetzung der Urne in der Urnengemeinschaftsanlage (grüner Rasen (UGAA) und Namensnennung auf einer Stele (UGAS)) nicht erworben. Zur Wahrung des Beisetzungscharakters und der Interessen der Hinterbliebenen darf die Beisetzungsfläche (Rasenfläche) nicht betreten werden. Blumengebinde, Kränze und sonstiger Grabschmuck sind, soweit vorhanden, an den dafür ausgewiesenen und angelegten Ablagemöglichkeiten niederzulegen.
Artikel 4
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den XX.XX.2022
Wagner
Bürgermeister — Siegel
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 06-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe unter Haushaltsstelle 77100.002.93500 aus dem Erwerb des Tifermec Ausleger DEC 300 F, deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 07-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 unter HHST: 36000.999.51000 i.H.v. 5.950 € für den Verschnitt von 100 Kopfweiden. Die Finanzierung soll aus Fördermitteln und HHST: 36000.999.17100 sowie weiteren Mehreinnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 08-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben in 2022 unter HHSt: 46400.999.67210 (z.Z. 3.723,47 €) für die Beteiligung an den Betriebskosten aus der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß ThürKigaG. Deren Deckung soll aus Mitteleinsparungen bzw. Mehreinnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Nr. 09-10/2022
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde stimmt der Vergabe der Erneuerung der Fenster in der neuen Wohnung im Gebäude „Alte Schule“ in Schwerstedt an die Firma Mario Pausch, Esbachstr. 23 a, 98694 IImenau OT Gehren zu deren Angebot in Höhe von 14.162,15 € (Brutto), ggf. optionale Plastikfenster, zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0