Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben in der Sitzung am 18.11.2024 die folgende
beschlossen:
Artikel 1
Absatz 4 des § 11 „Entschädigungen“ der Hauptsatzung der Gemeinde Haßleben vom 01.08.2023 erhält folgende Fassung:
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 50,00 Euro.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den 17.12.2024
Mönchgesang
Bürgermeister — - Dienstsiegel-