Mit der „Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren“ vom 18.07.2024 ändert sich das Verfahren zu den ärztlichen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen für Jugendliche.
Ab dem 01.01.2025 ist für die Beantragung und Erteilung der Untersuchungsberechtigungsscheine das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Folgende zwei Möglichkeiten der Beantragung gibt es dann:
| • | Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins online |
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| (Näheres dazu unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/) |
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| Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels elD (elektronische Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal, um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen. Hierbei werden die Pflichtangaben zu der Person aufgrund der elD vorausgefüllt. Sollte die oder der Jugendliche noch nicht 16 Jahre alt sein und somit keine elD zur Verfügung stehen, greift hier der gleiche Prozess mittels elD der oder des Personensorgeberechtigten. |
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| Die UBS-ID und ein Erhebungsbogen werden sofort als PDF-Dokumente online erstellt. Die Möglichkeit, mit einem UBS in Papierformat zur Erstuntersuchung zu gehen, bleibt weiterhin bestehen, da die Dokumente ausgedruckt werden können. Der Antrag kann auch unmittelbar vor der Jugendarbeitsschutzuntersuchung durch die Jugendliche oder den Jugendlichen und/oder einen Personensorgeberechtigten über ein Smartphone, unter der Verwendung der elD, generiert werden. |
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| Bei der Beantragung des UBS wird eine thüringenspezifische UBS-ID generiert, um diese einer eindeutigen Person zuzuordnen. |
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| Der UBS, die UBS-ID sowie der Erhebungsbogen werden der oder dem Jugendlichen bzw. der oder dem Personensorgeberechtigten im Portal zur Speicherung bereitgestellt. |
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| Die Unterlagen werden vier Jahre ab Antragstellung gespeichert; der oder die Jugendliche bzw. Sorgeberechtigte kann die Daten jedoch nur einsehen, bis die oder der Jugendliche 18 Jahre alt ist. |
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| Die Ärztin oder der Arzt erfasst die generierte UBS-ID im Praxisverwaltungssystem (PVS). |
| • | Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
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| Damit die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins im Ausnahmefall auch für Jugendliche gewährleistet werden kann, die keine digitale Antragsmöglichkeit haben, kann der UBS beim TLV schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beantragt werden. |
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| Durch eine Amtsmitarbeiterin oder einen Amtsmitarbeiter kann eine UBS-ID im webbasierten Portal generiert werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein und der Erhebungsbogen werden mit der UBS-ID versehen, ausgedruckt und der oder dem Jugendlichen zur Vorlage bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ausgehändigt. |
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| Die Ärztin oder der Arzt erfasst die generierte UBS-ID auch hier im PVS. |
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| Bei Verlust der UBS-ID kann sich die oder der Jugendliche an die Behörde wenden, diese händigt ihr oder ihm die bereits generierte UBS-ID aus. |
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| Die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages erfolgt für den Bereich Mittelthüringen durch: |
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| Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
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| Regionalinspektion Mittelthüringen |
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| Linderbacher Weg 30 |
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| 99099 Erfurt |
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| Telefon: 0361 57-3831620 |
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| E-Mail: Poststelle.AS-Mitte@tlv.thueringen.de |