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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 1/2026
Gemeinde Schwerstedt
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Amtlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025 die nachstehende Richtlinie über Ehrungen durch die Gemeinde Schwerstedt.

1. Ehejubiläen

Bei Ehejubiläen erfolgt durch den Bürgermeister oder durch bevollmächtigte Dritte im Namen des Bürgermeisters folgende Ehrung:

2. Geburtstage

Bei Geburtstagen erfolgt durch den Bürgermeister oder durch bevollmächtigte Dritte im Namen des Bürgermeisters folgende Ehrung:

3. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schwerstedt, 06.01.2026

Thomas Wagner

Bürgermeister  —  -Siegel-