Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2025 die nachstehende Richtlinie über Ehrungen durch die Gemeinde Schwerstedt.
1. Ehejubiläen
Bei Ehejubiläen erfolgt durch den Bürgermeister oder durch bevollmächtigte Dritte im Namen des Bürgermeisters folgende Ehrung:
| Goldenen Hochzeit | 50 Jahre | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| Diamantene Hochzeit | 60 Jahre | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| Eiserne Hochzeit | 65 Jahre | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| Gnadenhochzeit | 70 Jahre | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
2. Geburtstage
Bei Geburtstagen erfolgt durch den Bürgermeister oder durch bevollmächtigte Dritte im Namen des Bürgermeisters folgende Ehrung:
| 80. Geburtstag | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| 85. Geburtstag | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| 90. Geburtstag | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| 95. Geburtstag | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
| Ab 95. Geburtstag jedes Jahr | überreicht durch den Bürgermeister / bevollmächtigte Dritte; Präsent im Wert von 30,00 Euro (z.B. Präsentkorb) |
3. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schwerstedt, 06.01.2026
Thomas Wagner
Bürgermeister — -Siegel-