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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 10/2023
Gemeinde Gangloffsömmern
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3.Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Gangloffsömmern

Bekanntmachung

der 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Gangloffsömmern

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 folgende 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Gangloffsömmern beschlossen. Die 3. Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Folgende Sätze in § 1 der Anlage II werden ersatzlos gestrichen:

„Der Vertragspartner II ist für das Hygienekonzept und dessen Einhaltung persönlich verantwortlich.

Es wird ein zusätzlicher Corona-Aufschlag i. H. v. 10,00 € pro Nutzung für die nachträgliche Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten erhoben.“

Gangloffsömmern, den 06.10.2023

Tschapeller

Bürgermeister  —  -Dienstsiegel-