Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 folgende 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Gangloffsömmern beschlossen. Die 3. Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Folgende Sätze in § 1 der Anlage II werden ersatzlos gestrichen:
„Der Vertragspartner II ist für das Hygienekonzept und dessen Einhaltung persönlich verantwortlich.
Es wird ein zusätzlicher Corona-Aufschlag i. H. v. 10,00 € pro Nutzung für die nachträgliche Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten erhoben.“
Gangloffsömmern, den 06.10.2023
Tschapeller
Bürgermeister — -Dienstsiegel-