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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 10/2025
Gemeinde Haßleben
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Amtlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat unter der Beschluss-Nr. Ha 06-08/2025 am 25.08.2025 folgendes beschlossen:

1.

Die Satzung der Gemeinde Haßleben zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Haßleben bestehend aus Satzungstext, Begründung und zugehörigem Lageplan wird als Satzung beschlossen.

2.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

3.

Der ausgefertigte Satzungstext einschließlich Begründung und Lageplan ist nach erfolgter Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht auszulegen.

Es wird hiermit bekannt gemacht:

Die Klarstellungssatzung der Gemeinde Haßleben bestehend aus Satzungstext, Begründung und Lageplan kann

montags und donnerstags

von 09.00 bis 12.00 Uhr

von 13.00 bis 16.00 Uhr

dienstags

von 09.00 bis 12.00 Uhr

von 13.00 bis 18.00 Uhr

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 16 eingesehen werden.

Straußfurt, den 14.10.2025

gez. N. Mönchgesang

Bürgermeister