Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat unter der Beschluss-Nr. Ha 06-08/2025 am 25.08.2025 folgendes beschlossen:
| 1. | Die Satzung der Gemeinde Haßleben zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Haßleben bestehend aus Satzungstext, Begründung und zugehörigem Lageplan wird als Satzung beschlossen. |
| 2. | Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 BauGB). |
| 3. | Der ausgefertigte Satzungstext einschließlich Begründung und Lageplan ist nach erfolgter Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht auszulegen. |
Es wird hiermit bekannt gemacht:
Die Klarstellungssatzung der Gemeinde Haßleben bestehend aus Satzungstext, Begründung und Lageplan kann
| montags und donnerstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
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| von 13.00 bis 16.00 Uhr |
| dienstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
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| von 13.00 bis 18.00 Uhr |
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 16 eingesehen werden.
Straußfurt, den 14.10.2025
gez. N. Mönchgesang
Bürgermeister