TOP 1.1.
Bestätigung der Tagesordnung
Sch 04-09/2025
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 30.09.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zur Anschaffung von Feuerlöschern in der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
Sch 05-09/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Gemeinde stimmt der Beschaffung von 16 Stück Feuerlöschern inkl. Beschilderung an die Firma Batzner hagebau zu deren Angebotspreis von 822,31 € (brutto) zu.
Die sich hierdurch unter HHST: 88000.999.52000 ergebenden Mehrausgaben werden genehmigt. Deren Deckung ergibt sich aus Mehreinnahmen bzw. Mitteleinsparungen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zur 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
Sch 06-09/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Ankündigungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt die als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 15.05.2008 auf Grundlage der 4. Fortschreibung der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren vom 14.12.2006 für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2029.
Anlage zum Ankündigungsbeschluss:
5. Änderungssatzung der Gebührensatzung
zur Friedhofssatzung
der Gemeinde Schwerstedt
- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 30.09.2025 folgende
5. Änderungssatzung der Gebührensatzung
zur Friedhofssatzung
der Gemeinde Schwerstedt
- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 „Gebührenverzeichnis“ erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenverzeichnis
| Gebühren- tarif Pkt. | Bezeichnung | Betrag in Euro |
| 1. | Gebühren für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen |
|
| 1.1. | Für Erdbestattungen | 581 € |
| 1.2. | Für Beisetzung von Urnen | 103 € |
| 2. | Nutzungsrechte an Reihengräber für Erdbestattungen |
|
| 2.1. | Für das Überlassen eines Reihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Abmessung 1,20 m x 0,60 m | 448 € |
| 2.2. | Für das Überlassen eines Reihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr. Abmessung 2,10 m x 0,90 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen | 968 € |
| 2.3. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Reihengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
|
| 3. | Nutzungsrechte an Reihengräber für Urnenbeisetzungen |
|
| 3.1. | Für das Überlassen eines Urnenreihengrabes mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre. Abmessung 0,80 m x 0,80 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 4 Urnen | 456 € |
| 3.2. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes eines Urnenreihengrabes erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
|
| 4. | Nutzungsrechte an Familien- / Doppelgrabstätten für Erdbestattungen |
|
| 4.1. | Für das Überlassen einer Mehrstelligen Grabstätte mit einem Nutzungsrecht auf 30 Jahre. Abmessung 2,10 m x 1,50 m Beisetzungsmöglichkeit bis zu 2 Urnen | 1.541 € |
| 4.2. | Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes zur Wahrung der Ruhefristen erfolgt die Berechnung aus 1/30 der entsprechend geltenden Gebühren für Nutzungsrechte x Verlängerungszeit. |
|
| 5. | Nutzungsrechte an Urnengemeinschaftsgrabstätten |
|
| 5.1. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGAA) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 169 € |
| 5.2. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage / Stele (UGAS) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 302 € |
| 6. | Gebühren für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen |
|
| 6.1. | Für die Benutzung der Trauerhalle | 54 € |
| 7. | Jährliche Gebühren der Friedhofsunterhaltung |
|
| 7.1. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 14.12.2006 der Gemeinde Schwerstedt erworben Nutzungsrechtes für Reihengräber aus Erdbestattungen von Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 13 € |
| 7.2. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 14.12.2006 der Gemeinde Schwerstedt erworben Nutzungsrechtes für Reihengräber aus Erdbestattungen von Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. | 35 € |
| 7.3. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 14.12.2006 der Gemeinde Schwerstedt erworben Nutzungsrechtes für Urnenreihengrabstätten. | 14 € |
| 7.4. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 14.12.2006 der Gemeinde Schwerstedt erworben Nutzungsrechtes in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGA) für anonyme Beisetzungen. | 4 € |
| 7.5. | Bis zum Ablauf des vor Inkrafttreten der FriedhGebS vom 14.12.2006 der Gemeinde Schwerstedt erworben Nutzungsrechtes für Familien- / Doppelgrabstätten. | 58 € |
| 8. | Gebühren der Grabberäumung für vor dem 01.01.2014 erworbene Nutzungsrechte |
|
| 8.1. | Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 167 € |
| 8.2. | Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. | 230 € |
| 8.3. | Familien- / Doppelgrabstätten | 310 € |
| 8.4. | Urnengrab | 143 € |
| 9. | Sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung |
|
| 9.1. | Für Grabmalgenehmigungen | 14 € |
| 9.2. | Für einmalige Berechtigungsgenehmigungen zur Verrichtung gewerblicher Tätigkeiten auf dem gemeindlichen Friedhof pro Sterbefall und Antragsteller | 11 € |
| 9.3. | Für jährliche Berechtigungsgenehmigungen zur Verrichtung gewerblicher Tätigkeiten auf dem gemeindlichen Friedhof pro Antragsteller | 60 € |
| 9.4. | Für nicht aufgeführte Sonderleistungen richtet sich die Gebühr nach der tatsächlich erbrachten Leistung und dem Aufwand. |
|
| 9.5. | Für an Dritten vergebende Leistungen oder Leistungen mit denen ein Dritter durch den Veranlasser beauftragt wurde, richtet sich die Höhe nach den tatsächlich der Gemeinde in Rechnung gestellten Kosten. |
|
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Schwerstedt, den
Wagner — -Siegel-
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zum Vertrag (Grünschnitt) mit der Agrargenossenschaft Schwerstedt (siehe Tischvorlage)
Sch 07-09/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag über die Ablagerung von Baum-/Strauchschnitt und Schnittgut von Grünflächen zwischen der Gemeinde Schwerstedt und der Agrargenossenschaft Schwerstedt e.G. (siehe Anlage) zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 1
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse Sch 01-09/2025; Sch 02-09/2025 und Sch 03-09/2025 gefasst.