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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 11/2023
Gemeinde Haßleben
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Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 25.10.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2

Bestätigung der Tagesordnung

01-10/2023

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 25.10.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3

Genehmigung der Niederschrift aus

der letzten Sitzung vom 03.07.2023

02-10/2023

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 03.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 5

Diskussion und Beschlussfassung

zur Vergabe Erneuerung Bodenbelag

in der Kindertagesstätte "Sonnenhof"

(siehe Beschlussvorlage)

03-10/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Bodenbelag in der Kindertagesstätte Sonnenhof“ an die Firma Raumausstattung Schütze, Mühlenstr. 1 in 99634 Straußfurt zu deren Angebotspreis in Höhe von 3.078,82 € zu

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 6

Diskussion und Beschlussfassung zum

Ankündigungsbeschluss zur Erhebung

der Benutzungsgebühren in der

Kindertageseinrichtung der Gemeinde

Haßleben ab 01.01.2024

(siehe Beschlussvorlage)

04-10/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt, dass ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben erhoben werden können.

Höhe des Elternbeitrages

1.

Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und nach dem gewählten Betreuungsumfang. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien.

2.

Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

3.

Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten, kann die Gemeinde nach schriftlicher Anhörung der Eltern den Elternbeitrag des nächsthöheren Betreuungsumfangs festsetzen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 7

Diskussion und Beschlussfassung

zum Zuschuss Unterhaltungskosten

Land-Mobil (siehe Beschlussvorlage)

05-10/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Antrag der Seniorenbeauftragten des Landkreises Sömmerda, Eva-Maria Rottleb, über den jährlichen Zuschuss zu Ladekosten des Land-Mobiles in Höhe von 300,00 Euro wird zugestimmt. Dieser Zuschuss wird für zunächst zwei Jahre gewährt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss 06-10/2023 gefasst.