In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 25.10.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 1.2 | Bestätigung der Tagesordnung | 01-10/2023 |
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 25.10.2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 1.3 | Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 03.07.2023 | 02-10/2023 |
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 03.07.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
| TOP 5 | Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Erneuerung Bodenbelag in der Kindertagesstätte "Sonnenhof" (siehe Beschlussvorlage) | 03-10/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Bodenbelag in der Kindertagesstätte Sonnenhof“ an die Firma Raumausstattung Schütze, Mühlenstr. 1 in 99634 Straußfurt zu deren Angebotspreis in Höhe von 3.078,82 € zu
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
| TOP 6 | Diskussion und Beschlussfassung zum Ankündigungsbeschluss zur Erhebung der Benutzungsgebühren in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 04-10/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt, dass ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Haßleben erhoben werden können.
Höhe des Elternbeitrages
| 1. | Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und nach dem gewählten Betreuungsumfang. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien. |
| 2. | Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: |
| bis 6 Stunden täglich | durch- schnittlich 8 Stunden täglich | durch- schnittlich 9 Stunden täglich | durch- schnittlich 10 Stunden täglich | durch- schnittlich 11 Stunden täglich |
| Familien mit 1 Kind | 191 € | 255 € | 287 € | 318 € | 350 € |
| Familien mit 2 Kindern (90 %) | 171 € | 229 € | 258 € | 286 € | 315 € |
| Familien mit 3 und mehr Kindern (80 %) | 152 € | 204 € | 229 € | 254 € | 280 € |
3. | Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten, kann die Gemeinde nach schriftlicher Anhörung der Eltern den Elternbeitrag des nächsthöheren Betreuungsumfangs festsetzen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
| TOP 7 | Diskussion und Beschlussfassung zum Zuschuss Unterhaltungskosten Land-Mobil (siehe Beschlussvorlage) | 05-10/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Dem vorliegenden Antrag der Seniorenbeauftragten des Landkreises Sömmerda, Eva-Maria Rottleb, über den jährlichen Zuschuss zu Ladekosten des Land-Mobiles in Höhe von 300,00 Euro wird zugestimmt. Dieser Zuschuss wird für zunächst zwei Jahre gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss 06-10/2023 gefasst.