In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am 06.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 1.2 | Bestätigung der Tagesordnung | 01-11/2023 |
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 06.11.2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 1.3 | Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 09.10.2023 | 02-11/2023 |
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 09.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 5 | Diskussion und Beschlussfassung zur Erhebung der Benutzungsgebühren in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 03-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation vom 04.08.2023 für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird zugestimmt. |
| 2. | Der Betreuungsumfang wird wie folgt gestaffelt. |
| Bis 6 Stunden täglich | Durch- schnittlich 8 Stunden täglich | Durch- schnittlich 9 Stunden täglich | Durch- schnittlich 10 Stunden täglich | Durch- schnittlich 11 Stunden täglich |
| 6/9 | 8/9 | 9/9 | 10/9 | 11/9 |
3. | Die soziale Staffelung wird wie folgt festgelegt. |
| Höhe der zu zahlenden Gebühren für jedes Kind aus Familien mit | ||
| 1 Kind | 2 Kindern | 3 und mehr Kindern |
| 100 % | 90 % | 85 % |
4. | Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Riethnordhausen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 3 | Diskussion und Beschlussfassung zum Ankündigungsbeschluss zur Erhebung der Benutzungsgebühren in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 04-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt, dass ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen erhoben werden können.
Höhe des Elternbeitrages
| 1. | Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und nach dem gewählten Betreuungsumfang. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien. |
| 2. | Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: |
| bis 6 Stunden täglich | durch- schnittlich 8 Stunden täglich | durch- schnittlich 9 Stunden täglich | durch- schnittlich 10 Stunden täglich | durch- schnittlich 11 Stunden täglich |
| Familien mit 1 Kind | 190 € | 253 € | 285 € | 316 € | 348 € |
| Familien mit 2 Kindern (90 %) | 171 € | 227 € | 256 € | 284 € | 313 € |
| Familien mit 3 und mehr Kindern (85 %) | 161 € | 215 € | 242 € | 268 € | 295 € |
3. | Wird die vereinbarte Betreuungszeit im Durchschnitt überschritten, kann die Gemeinde nach schriftlicher Anhörung der Eltern den Elternbeitrag ab dem Folgemonat auf den entsprechenden Betreuungsumfang festsetzen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 4 | Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 05-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Kirchbergzwerge“ der Gemeinde Riethnordhausen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 7 | Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben unter HHST: 46400.999.94000 in 2023 in Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage) | 06-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHST: 46400.999.94000 für die Maßnahmen an der Kindertageseinrichtung. Deren Deckung soll aus Mitteln der allg. Rücklage erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 8 | Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Bauleistung Reparatur Lutherborngasse (siehe Tischvorlage) | 07-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung „Reparatur Lutherborngasse“ an die Firma Garten- und Landschaftsbau Doppleb, Oberanger 6 in 99718 Clingen zu deren Angebotspreis in Höhe von 4.695,55 € zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 9.1 | Diskussion und Beschlussfassung zur Hausnummerierung - Fortführung der Hausnummerierung in der Straße "Hinter dem Anger" (siehe Tischvorlage) | 08-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Vergabe von Hausnummern für die westlich an der Straße „Hinter dem Anger“ liegenden Grundstücke soll bei deren Bebauung von Süden her und mit der Hausnummer 9 beginnend aufsteigend und fortlaufend bis zur Straße „Am Weinberg“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 9.2 | Diskussion und Beschlussfassung zur Hausnummerierung - Umbenennung des Teilstücks der Erfurter Straße in Sankt-Florian-Platz (siehe Tischvorlage) | 09-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus (Flurstück 700/4, Flur 9) als Teilstück der Erfurter Straße wird in Sankt-Florian-Platz umbenannt.
In diesem Zusammenhang erhält das Gebäude der Feuerwehr die Hausnummer 1 und das Sportlerheim die Hausnummer 2.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 8
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 6
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 6
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0