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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 11/2024
Gemeinde Haßleben
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Bekanntmachung zur 6. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Haßleben

zur 6. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Haßleben

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Haßleben vom 04.09.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 06.04.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben am 26.08.2024 folgende

6. Änderungssatzung der

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung

- FriedhGebS -

vom 13.10.2006

beschlossen:

Artikel 1

1.

Der § 4 „Gebührenverzeichnis“ erhält folgende Fassung:

§ 4

Gebührenverzeichnis

 — 

2.

Der § 2 Abs. 5 „Gebührenschuldner, Entstehen und Fälligkeit der Gebühr“ erhält folgende Fassung:

(5) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Straußfurt, den 01.10.2024

Mönchgesang

Bürgermeister —  -Siegel-