Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 12/2023
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung für die Mitgliedsgemeinden Straußfurt, Schwerstedt und Wundersleben

Vereinbarung zur Aufhebung

der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe gemäß § 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) in der jeweils gültigen Fassung“ vom 21./22.01.2014 (bekanntgemacht am 12.02.2014 im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nr. 05/2014)

zwischen den Gemeinden Straußfurt, Wundersleben und Schwerstedt, im Folgenden Beteiligte genannt - jeweils vertreten durch den/die Bürgermeister/-in:

§ 1

Die Beteiligten vereinbaren gemäß §§ 12, 13 Abs. 2 und 5 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die Aufhebung der o.g. Zweckvereinbarung.

§ 2

Die Aufhebungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, § 13 Abs. 2 ThürKGG.

§ 3

Die Aufhebungsvereinbarung tritt am ersten Tag des Monats, der auf den Tag der amtlichen Bekanntmachung nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde folgt, in Kraft. Die vertragschließenden Gebietskörperschaften verpflichten sich, in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichung hinzuweisen.

Datum

Gemeinde Straußfurt

- Siegel -

Datum

Gemeinde Schwerstedt

- Siegel -

Datum

Gemeinde Wundersleben

- Siegel -