In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern am 22.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 1.2 | Bestätigung der Tagesordnung | 01-11/2023 |
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 22.11.2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 1.3 | Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 06.09.2023 | 02-11/2023 |
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 06.09.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 3
| TOP 3 | Diskussion und Beschlussfassung zum Ankündigungsbeschluss zur Erhebung der Benutzungsgebühren in der Kindertagesstätte der Gemeinde Gangloffsömmern ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 03-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern beschließt, dass ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Gangloffsömmern erhoben werden können.
Höhe des Elternbeitrages
| 1. | Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und nach dem gewählten Betreuungsumfang. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten auch Pflegefamilien. |
| 2. | Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: |
| bis 6 Stunden täglich | durch- schnittlich 8 Stunden täglich | durch- schnittlich 9 Stunden täglich | durch- schnittlich 10 Stunden täglich | durch- schnittlich 11 Stunden täglich |
| Familien mit 1 Kind | 190 € | 253 € | 285 € | 316 € | 348 € |
| Familien mit 2 Kindern (90 %) | 171 € | 227 € | 256 € | 284 € | 313 € |
| Familien mit 3 und mehr Kindern (75 %) | 142 € | 189 € | 213 € | 237 € | 261 € |
| 3. | Wird die vereinbarte Betreuungszeit überschritten, kann die Gemeinde nach schriftlicher Anhörung der Eltern den Elternbeitrag des nächsthöheren Betreuungsumfangs festsetzen. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 4 | Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte "Wirbelwind" der Gemeinde Gangloffsömmern ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 04-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ der Gemeinde Gangloffsömmern.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 5 | Diskussion und Beschlussfassung zur Erhebung der Benutzungsgebühren in der Kindertagesstätte der Gemeinde Gangloffsömmern ab 01.01.2024 (siehe Beschlussvorlage) | 05-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation vom 07.08.2023 für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Gangloffsömmern für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 wird zugestimmt. |
| 2. | Der Betreuungsumfang wird wie folgt gestaffelt. |
| Bis 6 Stunden täglich | Durch- schnittlich 8 Stunden täglich | Durch- schnittlich 9 Stunden täglich | Durch- schnittlich 10 Stunden täglich | Durch- schnittlich 11 Stunden täglich |
| 6/9 | 8/9 | 9/9 | 10/9 | 11/9 |
3. | Die soziale Staffelung wird wie folgt festgelegt. |
| Höhe der zu zahlenden Gebühren für jedes Kind aus Familien mit | ||
| 1 Kind | 2 Kindern | 3 und mehr Kindern |
| 100 % | 90 % | 75 % |
4. | Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Gangloffsömmern. |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 6 | Diskussion und Beschlussfassung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben für den Erwerb von Waldschänken und Bänken unter HHST: 58000.001.93500 der Gemeinde Gangloffsömmern in 2023 (siehe Beschlussvorlage) | 06-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben unter HHST: 58000.001.93500 für den Erwerb von 4 Waldschänken und 6 Bänken. Deren Deckung ergibt sich aus Mitteln der RAG i.H.v. 7.200 € unter HHST: 58000.001.36100 und im Weiteren aus Mitteln der allg. Rücklage.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 7 | Diskussion und Beschlussfassung zur 4. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten in der Gemeinde Gangloffsömmern (siehe Tischvorlage) | 07-11/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten 4. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die gemeindlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Gangloffsömmern zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Beschluss 08-11/2023 gefasst.