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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Gangloffsömmern
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Öffentliche Ausschreibung - Bundesfreiwilligendienst -

Öffentliche Ausschreibung

Vergabe einer Stelle im Bundesfreiwilligendienst ab 01.03.2024

In der Gemeinde Gangloffsömmern ist ab dem 01.03.2024 eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst im grünen Bereich zu besetzen. Der Bundesfreiwilligendienst bietet allen Bürgerinnen und Bürgern (ab Vollendung des 25. Lebensjahres) die Möglichkeit, sich im Rahmen einer praktischen Hilfstätigkeit für das Gemeinwohl zu engagieren.

Die Beschäftigungsdauer beträgt im Regelfall 12 Monate. Für diese Tätigkeit wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung von 25 bis 30 h/Woche ein Taschengeld in Höhe von 250,00 EUR gezahlt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr, richtet sich jedoch nach der Anzahl der Wochenarbeitstage. Weiterhin unterliegt diese Tätigkeit des Bundesfreiwilligendienstes der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht.

Im Laufe des Jahres sind 12 Bildungstage verpflichtend abzuleisten.

Wenn Sie Interesse an einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes haben, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigten Bewerbungsunterlagen bis 31.12.2023 an folgende Adresse:

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

Gemeinde Gangloffsömmern

Personalamt

Kennwort: „Bundesfreiwilligendienst grüner Bereich“

Bahnhofstraße 13

99634 Straußfurt

Bewerbungsunterlagen, die per Mail eingehen, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher auch nicht berücksichtigt.

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten sind ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden die Unterlagen spätestens 3 Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.

Nähere datenschutzrechtliche Informationen nach Maßgabe des Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können im Internet unter www.vgstraussfurt.de abgerufen werden.

Straußfurt, den 06.12.2023

gez. S. Tschapeller

Bürgermeister