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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 13/2024
Gemeinde Gangloffsömmern
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Amtlicher Teil

Wichtige Informationen für alle Haushalte der Gemeinde Gangloffsömmern

Vorbehaltlich der von dem Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern am 11.12.2024 zu beschließenden

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern

wird beabsichtigt die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern für die Gemeinde Gangloffsömmern ab 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

320 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

320 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

420 v. H.

gez. Tschapeller

Bürgermeister