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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 13/2024
Gemeinde Schwerstedt
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Amtlicher Teil

Wichtige Informationen für alle Haushalte der Gemeinde Schwerstedt

Vorbehaltlich der von dem Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 10.12.2024 zu beschließenden

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schwerstedt

wird beabsichtigt die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern für die Gemeinde Schwerstedt ab 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

303 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

398 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

405 v. H.

gez. Wagner

Bürgermeister