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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 13/2024
Gemeinde Riethnordhausen
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Amtlicher Teil

Wichtige Informationen für alle Haushalte der Gemeinde Riethnordhausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in der Sitzung am 02.12.2024 den folgenden Ankündigungsbeschluss Nr. 07-12/2024 beschlossen.

Ankündigungsbeschluss:

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Riethnordhausen ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

(1)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe

320 v. H.

(Grundsteuer A)

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

420 v. H.

(Grundsteuer B)

(3)

Gewerbesteuer

425 v. H.

gez. Kraft

Bürgermeister