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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Wundersleben
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Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben am 11.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Nr. 01-01/2023

Beschluss:

Die Tagesordnung zur Sitzung vom 11.01.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 02-01/2023

Beschluss:

Die Niederschrift zur Sitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 03-01/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt in seiner Sitzung am 11.01.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben

(Landkreis Sömmerda)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

925.788 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

960.782 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke

390 v.H.

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig; innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 4640 und 7500, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 3600.00.1700 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 3600.00.4160, 3600.00.4480 und 3600.00.5620 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 4640.00.1715 und 4640.00.1718 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle 4640.00.7182 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Straußfurt, den

Frey

Bürgermeister — Siegel

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 04-01/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 11.01.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022 - 2026

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 05-01/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Förderverein Bonifatiuskirche Wundersleben e.V. auf Bewilligung eines investiven Zuschusses i.H.v. 3.500 € für das Jahr 2023 zur weiteren Sanierung der Kirche in Wundersleben zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 1

Nr. 06-01/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Beantragung der Bewilligung einer Zuwendung im Zuge der Dorferneuerung beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum Gotha für das Vorhaben - Rückbau Gemeindeschänke und Ersatzneubau soziokulturelles Gemeindezentrum in Wundersleben - für die Gesamtkosten in Höhe von 3.966.713,70 € zu.

Der Bürgermeister ist bevollmächtigt, den entsprechenden Antrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss 07-01/2023 gefasst.