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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

I.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.416.744 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

423.575 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Zur Deckung des Finanzbedarfes der Verwaltungsgemeinschaft wird eine Umlage in Höhe von 147 € je Einwohner der Mitgliedsgemeinden erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürKO hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

  1. innerhalb eines Unterabschnittes des VWHH die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 6600 und 6620.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Straußfurt, den 23.01.2023

Bostelmann  —  Siegel

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 19.01.2023 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2023 gewürdigt. Einer vorzeitigen Bekanntmachung wurde ausdrücklich zugestimmt.

III.

Die Haushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan 2023 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan 2023 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.

Bostelmann

Gemeinschaftsvorsitzende