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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Riethnordhausen
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Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am 30.01.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Nr. 01-01/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 30.01.2023 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 02-01/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 03-01/2023

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.706.458 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

657.578 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

2.

Gewerbesteuern

425 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a) innerhalb des VWHH, ohne die Unterabschnitte 46400, 75000 und 81010, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.16400 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.45400 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Straußfurt, den

Kraft

Bürgermeister — Siegel

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 04-01/2023

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt auf der Grundlage des § 62 der ThürKO in seiner Sitzung am 30.01.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022-2026.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 8

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Beschluss Nr. 05-01/2023 gefasst.