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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Amtliche Bekanntmachung der

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

I.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat in ihrer Sitzung am 19.12.2023 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.565.603 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

919.433 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden mit 80.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Zur Deckung des Finanzbedarfes der Verwaltungsgemeinschaft wird eine Umlage in Höhe von 162 € je Einwohner der Mitgliedsgemeinden erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürKO hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

  1. innerhalb eines Unterabschnittes des VWHH die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Straußfurt, den 17.01.2024

Bostelmann  — Siegel

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 16.01.2024 die Haushaltssatzung 2024 gewürdigt und die Kreditaufnahme über 80.000 € genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.

Bostelmann

Gemeinschaftsvorsitzende