Gemäß dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 ist es seit dem 01.01.2024 nicht länger möglich, Kinderreisepässe zu beantragen oder zu verlängern.
Kinderreisepässe, die bis zum Ende des Jahres 2023 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Diese Übergangsregelung ermöglicht es Eltern, bereits vorhandene Kinderreisepässe bis zu ihrem Ablaufdatum zu nutzen.
Für Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, ist es nun erforderlich, einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind zu beantragen. Wichtig dabei ist die Beachtung der Bearbeitungsdauer, die etwa 2 bis 3 Wochen für einen Personalausweis und 3 bis 5 Wochen für einen Reisepass betragen kann. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt oder finden Sie im Terminbuchungstool auf unserer Internetseite (www.vgstrausssfurt.de).