Wichtige Information für alle Haushalte der Gemeinde Haßleben
Vorbehaltlich der von der Gemeinde Haßleben zu beschließenden Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Haßleben, Landkreis Sömmerda, wird die Gemeinde Haßleben zum 01.03.2024 die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr wie folgt anpassen.
| • | Personalkostentarif | |
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| - | für den Einsatz des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen pro Einsatzstunde 60,00 Euro |
| • | Sachkostentarif | |
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| - | Streckenkosten und Ausrückestundenkosten für Feuerwehrfahrzeuge wie folgt |
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| Fahrzeugart | Streckenkosten je Kilometer | Ausrückestundenkosten je Stunde |
| MTW Haßleben | 5,00 Euro | 80,00 Euro |
| MLF Haßleben Neubeschaffung | 90,00 Euro | 195,00 Euro |
| KLF Haßleben | 4,50 Euro | 30,00 Euro |
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| • | Sonstiges | |
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| - | Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr je nach Aufwand |
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| - | Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage 150,00 Euro pauschal |
Erläuterung:
Zurzeit werden die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr in der Gemeinde Haßleben neu kalkuliert. Da noch keine konkreten Werte vorliegen, wurden die maximalen Beträge angesetzt.
gez. Mönchgesang
Bürgermeister