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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2024
Gemeinde Haßleben
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Amtlicher Teil



über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Wichtige Information für alle Haushalte der Gemeinde Haßleben

Vorbehaltlich der von der Gemeinde Haßleben zu beschließenden Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Haßleben, Landkreis Sömmerda, wird die Gemeinde Haßleben zum 01.03.2024 die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr wie folgt anpassen.

Personalkostentarif

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für den Einsatz des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen pro Einsatzstunde 60,00 Euro

Sachkostentarif

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Streckenkosten und Ausrückestundenkosten für Feuerwehrfahrzeuge wie folgt

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Sonstiges

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Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr je nach Aufwand

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Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage 150,00 Euro pauschal

Erläuterung:

Zurzeit werden die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr in der Gemeinde Haßleben neu kalkuliert. Da noch keine konkreten Werte vorliegen, wurden die maximalen Beträge angesetzt.

gez. Mönchgesang

Bürgermeister