Wichtige Information für alle Haushalte der Gemeinde Riethnordhausen
Vorbehaltlich der von der Gemeinde Riethnordhausen zu beschließenden Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Riethnordhausen, Landkreis Sömmerda, wird die Gemeinde Riethnordhausen zum 01.03.2024 die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr wie folgt anpassen.
| • | Personalkostentarif | |
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| - | für den Einsatz des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen pro Einsatzstunde 60,00 Euro |
| • | Sachkostentarif | |
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| - | Streckenkosten und Ausrückestundenkosten für Feuerwehrfahrzeuge wie folgt |
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| Fahrzeugart | Streckenkosten je Kilometer | Ausrückestundenkosten je Stunde |
| MTW Riethnordhausen | 2,00 Euro | 105,00 Euro |
| MLF Riethnordhausen Neubeschaffung | 22,00 Euro | 315,00 Euro |
| TSFW Riethnordhausen | 5,50 Euro | 60,00 Euro |
| MTW Riethnordhausen Neubeschaffung | 5,50 Euro | 315,00 Euro |
| Gerätewagen MTF | 2,50 Euro | 60,00 Euro |
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| • | Sonstiges | |
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| - | Missbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr je nach Aufwand |
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| - | Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlage 150,00 Euro pauschal |
Erläuterung:
Zurzeit werden die Höhen des Kostenersatzes und der Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr in der Gemeinde Riethnordhausen neu kalkuliert. Da noch keine konkreten Werte vorliegen, wurden die maximalen Beträge angesetzt.
gez. Kraft
Bürgermeister