Vor einigen Wochen haben Sie im Zuge der Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide erhalten. Mit diesen Bescheiden wurden Ihnen auch Einzugsermächtigungen übersandt. Sollten Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, die Einzugsermächtigungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden.
Bitte beachten Sie, dass wir für jeden Grundsteuerbescheid eine separate Einzugsermächtigung benötigen.
Auch wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kann es in einigen Fällen erforderlich sein, eine neue Einzugsermächtigung auszustellen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Grundsteuerart der Ersatzbemessung seit dem 01.01.2025 nicht mehr gilt und entsprechende SEPA-Mandate daher nicht übernommen werden konnten.
Wir bitten Sie daher, Ihre neuen Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen. Sollte in diesen Bescheiden keine Bankverbindung erfasst sein, ist es notwendig, uns eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen, wenn Sie weiterhin am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten.
Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns vorab! Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Kasse der VG Straußfurt