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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2025
Gemeinde Wundersleben
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Amtlicher Teil

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben am 30.01.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2.

Bestätigung der Tagesordnung

Wu 01-01/2025

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 30.01.2025 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3.

Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 21.11.2024

Wu 02-01/2025

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 21.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 3.

Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Defibrilator inklusive Zubehör (siehe Beschlussvorlage)

Wu 03-01/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem Erwerb eines Defibrilators (AED 3 Vollautomat), sowie zwei Outdoorwandschränken bei der Firma Herzkönig GmbH zu deren Angebotspreis von 3.216,51 Euro wird zugestimmt.

Die Mittel hierzu sind im Haushalt mit eingeplant.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushalt 2025 der Gemeinde Wundersleben (siehe Beschlussvorlage)

Wu 04-01/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2025 die nachfolgende Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

970.503 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

294.210 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1

Entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 160.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 9e der Geschäftsordnung der Gemeinde Wundersleben.

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Straußfurt,

Frey

Bürgermeister  — - Siegel -

1 Nachrichtliche Angaben:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 07-11/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Wundersleben wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 13/2024 vom 11. Dezember 2024.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 4

Nein-Stimmen 3

Stimmenthaltungen 1

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan der Gemeinde Wundersleben für den Zeitraum 2024 - 2028 (siehe Beschlussvorlage)

Wu 05-01/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 30.01.2025 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2025, für die Jahre 2024 - 2028

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zur Umrüstung der Geräte im Bauhof auf Akku - Betrieb (siehe Beschlussvorlage)

Wu 06-01/2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat nimmt das Angebot 2024-0009561 der Firma Greußener Bau und Gartenmarkt GmbH, Nordhäuser Straße 71 in 99718 Greußen zu Umrüstung der Handarbeitsgeräte auf Akku - Betrieb zu deren Angebotspreis von 8.646,33 € Brutto an.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 8

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 8

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde der Beschluss Wu 07-01/2025 gefasst.