Mit Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes zum 01.01.2026 ist der Widerspruch gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht mehr möglich.
Das uns durch den Freistaat Thüringen im Internet auf den Seiten des „Zentraler Thüringer Formularservice“ zur Verfügung gestellte Formular ist jedoch noch nicht aktualisiert worden. Das heißt; bitte ignorieren Sie auf der Seite 1 das unterste Feld sowie auf Seite 3 den Punkt 1.5.