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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Sömmerda und die Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme im März 2026

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Sömmerda führt die Gewässerschau laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)) im März 2026 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme (laut § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände- Wasserverbandsgesetz- WVG).

Gemäß dem Umlaufbeschluss des Vorstandes U01-2026-01-23 vom 01.02.2026 wird die Gewässerschau der Unteren Wasserbehörde und die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme an Gewässern II. Ordnung gemeinsam durchgeführt.

Zu diesem Zweck wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG durch die Untere Wasserbehörde eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.

Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurden die Verbandsingenieure Herr Tino Möbius (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 01-01/2025-U vom 04.02.2025) und Herr Johannes Kaps (Beschluss der Verbandsversammlung 08-03/2025 vom 25.11.2025) benannt.

Für die Gewässer- bzw. Verbandschau im März 2026 sind innerhalb der VG Straußfurt folgende Fließgewässer zu folgenden Terminen vorgesehen:

Schmale Gera von der Einmündung - Umfluter Riethnordhausen bis zur Mündung in die Gramme bei Werningshausen; 11.03.2026 | ab 9:00 Uhr; Treffpunkt: Mündungsbereich Umfluter-Riethnordhausen - Schmale Gera, Untere Dorfstraße.

Gramme / Neue Gramme von ca. 450 m oberhalb des Abzweigs alte Gramme/Neue Gramme bis Einmündung in die Unstrut westlich von Wundersleben; 17.03.2026 | ab 9:00 Uhr; Treffpunkt: Bankettstreifen Wirtschaftsweg, nördlich Gramme-Mühle / Mündungsbereich Vippach - Gramme.

Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau entsteht die Notwendigkeit in den Gemarkungen Riethnordhausen, Haßleben und Werningshausen Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 WHG vom 31. Juli 2009.

Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der Unteren Wasserbehörde Sömmerda ist Frau Müller (Tel.: 03634-354870) sowie für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme Herr Kaps (Tel. 0361-6551882).