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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Gangloffsömmern
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Öffentliche Ausschreibung

nach § 67 ThürKO und § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstückes

in Gangloffsömmern - Lange Gasse

Die Gemeinde Gangloffsömmern als Eigentümerin verkauft im Wege der öffentlichen Ausschreibung nachfolgendes, mit Garagen und Zufahrtsbereich bebaute Grundstücke:

Lage:

Lange Gasse

Bezeichnung:

Gemarkung Gangloffsömmern,

Flur 5, Flurstück 127/8

Grundstücksgröße:

278,00 m²

Bezeichnung:

Gemarkung Gangloffsömmern,

Flur 5, Flurstück 129

Grundstücksgröße:

270,00 m²

Teilfläche von ca. 170,00 m²

Mindestgebot:

28.000,00 Euro

Derzeitige Nutzung:

Flurstück 127/8

Grundstück mit Garagenbebauung

Flurstück 129

Grundstück mit Zufahrtsbereich

Baulasten:

keine

Altlasten:

nicht bekannt

Auflagen:

Im Falle einer Weiterveräußerung an Dritte Mehrerlösauskehr an die Gemeinde bzw. Rückübertragung an die Gemeinde.

Die erforderlichen Vermessungskosten und weitere mit dem Erwerb anfallenden Kosten sind zusätzlich zum Gebotspreis durch den Erwerber zu tragen.

Gemäß § 67 Abs. 3 ThürKO soll das Grundstück zum Höchstgebot veräußert werden.

Die Angebote sind bis zum 13.03.2026 - 12.00 Uhr (Datum Posteingangsstempel) mit der Kennzeichnung:

„Bewerbung Grundstück Gangloffsömmern

- Lange Gasse - Flur 5, Flurstück 127/8 und 129

-Nicht vor Angebotsende öffnen-“

bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bauamt, Bahnhofstraße 13 in 99634 Straußfurt einzureichen. Für Anfragen steht Frau Müller unter Telefon: 036376-51326 gern zur Verfügung.

Bei dem Einreichungsdatum 13.03.2026 handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Erwerbsanträge werden daher nicht mehr berücksichtigt.

Die Gemeinde Gangloffsömmern ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

Die Gemeinde Gangloffsömmern empfiehlt potentiellen Interessenten, sich mit der Örtlichkeit der zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke im Zuge einer Besichtigung vor Ort vertraut zu machen.

gez. Tschapeller

Bürgermeister

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