Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern in der Sitzung am 22.01.2026 die folgende
beschlossen:
Artikel 1
§ 11 „Entschädigungen“, Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangloffsömmern vom 01.08.2023 wird wie folgt geändert
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses jeweils in Höhe des gemäß § 2 Abs. 5 der Thüringer Entschädigungsverordnung (ThürEntschVO) vom 6. November 2018 (GVBl. S. 703) in der jeweils geltenden Fassung gültigen Mindestbetrages.
Artikel 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Gangloffsömmern, den 03.02.2026
Sven Tschapeller
Bürgermeister — - Dienstsiegel -