In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 27.02.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 1.2 | Bestätigung der Tagesordnung | 01-02/2023 |
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 27.02.2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 1.3 | Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2022 | 02-02/2023 |
Beschluss:
Die Niederschrift aus der Sitzung vom 24.10.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
| TOP 3 | Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage) | 03-02/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 1.433.653 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und | |
|
| Ausgaben mit | 1.294.569 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke | 420 v.H. |
|
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern
| 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
| a) | innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Haßleben, den
Mönchgesang
Bürgermeister — Siegel
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
| TOP 4 | Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2022 - 2026 der Gemeinde Haßleben zum Haushalt 2023 (siehe Beschlussvorlage) | 04-02/2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 27.02.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022 - 2026
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10
Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss 05-02/2023 gefasst.