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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Haßleben
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Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 27.02.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2

Bestätigung der Tagesordnung

01-02/2023

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 27.02.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10

Ja-Stimmen 10

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3

Genehmigung der Niederschrift

vom 24.10.2022

02-02/2023

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 24.10.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

TOP 3

Diskussion und Beschlussfassung

zur Haushaltssatzung und zum

Haushaltsplan 2023 der

Gemeinde Haßleben

(siehe Beschlussvorlage)

03-02/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.433.653 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.294.569 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Haßleben, den

Mönchgesang

Bürgermeister — Siegel

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10

Ja-Stimmen 10

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4

Diskussion und Beschlussfassung

zum Finanzplan 2022 - 2026 der

Gemeinde Haßleben zum

Haushalt 2023

(siehe Beschlussvorlage)

04-02/2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 27.02.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022 - 2026

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 10

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 10

Ja-Stimmen 10

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil wurde Beschluss 05-02/2023 gefasst.