- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 15.12.2022 folgende
4. Änderungssatzung der Gebührensatzung
zur Friedhofssatzung
- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif Pkt. 4 des § 4 Gebührenverzeichnis erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenverzeichnis
| Gebühren- tarif Pkt. | Bezeichnung | Betrag in Euro |
| 4. | Urnengemeinschaftsgrabstätten | |
| 4.1. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGAA) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 123 € |
| 4.2. | Für das Überlassen einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung auf einer Stele (UGAS) mit einer Ruherechtszeit von 30 Jahren. | 256 € |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Straußfurt, den 02.03.2022
Wagner
Bürgermeister — -Siegel-