Die Veröffentlichung erfolgt mit redaktioneller Änderung.
Aufgrund der §§ 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe in der jeweils gültigen Fassung sowie des § 29 des Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG -) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern am 07.02.2024 folgende
beschlossen:
Artikel 1
Absatz 1 des § 6 „Verpflegungsgebühren“ der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Gangloffsömmern vom 02.01.2024 erhält folgende Fassung:
(1) Die Verpflegungsgebühren betragen für Kinder mit Mittagessen 3,20 € pro Tag (Essengebühren).
Unabhängig von der Teilnahme an der Verpflegung sind für Getränke 1,30 € je Kind und Monat (Getränkegebühren) zu zahlen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.
Gangloffsömmern, den 05.03.2024
Tschapeller
Bürgermeister