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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Haßleben
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Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben am 04.03.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2

Bestätigung der Tagesordnung

01-03/2024

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 04.03.2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3

Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 29.01.2024

02-03/2024

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 29.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 3

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)

03-03/2024

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt in seiner Sitzung am 04.03.2024 die nachfolgende Haushaltssatzung 2024, den Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.519.278 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

492.995 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke

480 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Haßleben, den

Mönchgesang

Bürgermeister — Siegel

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4

Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2023 - 2027 der Gemeinde Haßleben zum Haushalt 2024 (siehe Beschlussvorlage)

04-03/2024

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 04.03.2024 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024, für die Jahre 2023 - 2027.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 5

Diskussion und Beschlussfassung zur 4. Fortschreibung der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren und der 6. Änderungssatzung (siehe Beschlussvorlage)

05-03/2024

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Der bisherige Kalkulationszeitraum wird zum 31.12.2023 abgebrochen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt auf Grundlage der 4. Fortschreibung der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren vom 15.01.2013 für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2027 die als Anlage beigefügte 6. Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 13.10.2006.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 6

Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen Flurbereinigungsverfahren Alperstedter Ried (siehe Beschlussvorlage)

06-03/2024

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gotha vorgeschlagenen Plan zur Änderung der Gemeinde-/ und Gemarkungsgrenzen zwischen den Gemeinden Riethnordhausen, Alperstedt, Großrudestedt, Werningshausen mit Haßleben wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechende Erklärung gegenüber der Behörde abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 13

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 2

Stimmenthaltungen 1

Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse 07-03/2024 und 08-03/2024 gefasst.