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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Riethnordhausen
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Sitzungen des Wahlausschusses der Gemeinde Riethnordhausen anlässlich der Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2024

1.

Sitzung des Wahlausschusses am 23. April 2024, um 16.40 Uhr, im großen Beratungsraum des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, 99634 Straußfurt

Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -)

2.

Sitzung des Wahlausschusses am 30. April 2024, um 16.40 Uhr, im großen Beratungsraum des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, 99634 Straußfurt

(wird nur durchgeführt, soweit der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 23. April 2024 einen Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt hat)

Nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen (§ 17 Abs. 4 Satz 5)

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Straußfurt, den 13.03.2024

Ringo Kraft

Wahlleiter

Gemeinde Riethnordhausen