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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Amtlicher Teil

der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

I.

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage der §§ 55 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.735.863 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

946.390 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Zur Deckung des Finanzbedarfes der Verwaltungsgemeinschaft wird eine Umlage in Höhe von 198 € je Einwohner der Mitgliedsgemeinden erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 275.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürKO hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

  1. innerhalb eines Unterabschnittes des VWHH die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Straußfurt, den 24.01.2025

Bostelmann  —  Siegel

Gemeinschaftsvorsitzende

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 23.01.2025 die genehmigungsfreie Haushaltssatzung 2025 gewürdigt und einer vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt.

III.

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.

Bostelmann

Gemeinschaftsvorsitzende