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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Haßleben
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Amtlicher Teil

der Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

I.

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Haßleben

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.547.443 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

767.949 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden mit 65.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

445 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

480 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 255.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200,

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Straußfurt, den 13.03.2025

Mönchgesang

Bürgermeister  —  - Siegel -

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 12.03.2025 die Haushaltssatzung 2025, zur Kenntnis genommen und die Kreditaufnahme genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2025 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung gehalten.

Mönchgesang

Bürgermeister