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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2025
Gemeinde Straußfurt "Straußfurter Heimatklänge"
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Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ und den Parkplatz „Feldstraße“ der Gemeinde Straußfurt

Benutzungs- und Entgeltordnung

für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ und den Parkplatz „Feldstraße“ der Gemeinde Straußfurt

Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 die folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ und den Parkplatz „Feldstraße“ in der Gemeinde Straußfurt beschlossen:

I. Geltungsbereich

1.

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ und den Parkplatz „Feldstraße“.

2.

Der Parkplatz wird von der Gemeinde Straußfurt als private Stellplatzanlage betrieben. Zur Entlastung des Zubringerverkehrs und der Parksituation werden diese Parkplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

II. Benutzungsbestimmungen

1.

Bei Benutzung des Parkplatzes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung sinngemäß.

2.

Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. Ebenso ausgeschlossen ist die Nutzung eines bestimmten Stellplatzes; über die Vergabe des Parkplatzes entscheidet die Gemeinde Straußfurt abschließend.

3.

Zur Erleichterung der Parkplatzbenutzung sind Hinweisschilder angebracht, die die Einteilung der Stellplätze regeln; die Nutzer sind hieran gebunden.

4.

Das Benutzungsrecht des Parkplatzes wird beschränkt auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, deren Höhe 2,00 m einschließlich Ladung nicht übersteigt. Von der Benutzung ausgeschlossen sind ebenso Fahrzeuge, die zum Transport feuergefährlicher Stoffe und ätzender Chemikalien dienen oder die mit Explosivstoffen o.ä. beladen sind.

5.

Die Durchführung jeglicher Art von Werbeveranstaltungen ist ebenso wie eine über den allgemein üblichen Gebrauch hinausgehende Nutzung der Stellplätze nicht gestattet.

III. Entgeltpflicht/Entgeltschuldner/Fälligkeit

1.

Für die Benutzung des Parkplatzes ist ein Entgelt zu entrichten. Das Entgelt wird jährlich zum 31.12. für das Folgejahr fällig. Ausnahmen von der Entgeltpflicht bestimmt die Gemeinde Straußfurt.

2.

Der mit der Bezahlung des Entgeltes erhaltene Anliegerausweis ist vom Parker sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Fahrzeuges zu hinterlegen.

3.

Der Entgeltpflicht unterliegen der Fahrer und der Halter der auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Im Übrigen ist der Vertragspartner Entgeltschuldner.

4.

Bei Betriebsstörungen jeglicher Art, welche ganz oder teilweise zur Außerbetriebsetzung des Parkplatzes führen, besteht die Entgeltpflicht fort.

IV. Haftung/Schadenersatz

1.

Die Gemeinde Straußfurt haftet nicht für Beschädigungen der auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge. Die Gemeinde Straußfurt haftet nicht für die durch andere Fahrzeuge oder durch Dritte an abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden, auch nicht für den Inhalt der Fahrzeuge. Die Gemeinde Straußfurt haftet auch nicht für die Entwendung von Fahrzeugen oder für den Einbruch in Fahrzeuge.

2.

Die Haftung der Parkplatzbenutzer untereinander richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.

Für Schäden, welche durch Fahrzeuge am Parkplatz und dessen Einrichtungen verursacht werden, haften der Benutzer und der Halter des Fahrzeuges als Gesamtschuldner. Im Übrigen haftet der Benutzer.

4.

Bei Betriebsstörungen jeglicher Art, welche ganz oder teilweise zur Außerbetriebssetzung des Parkplatzes führen, erwachsen den Benutzern keine Ansprüche auf Ermäßigung oder Erstattung von Entgelt sowie auf Schadenersatz.

V. Hausrecht

Zur Sicherstellung der Zweckbestimmung des Parkplatzes übt die Gemeinde Straußfurt das Hausrecht aus und kann widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters entfernen lassen.

VI. Benutzungsentgelt

Für die Benutzung des Parkplatzes ist ein Entgelt je Stellplatz pro Monat in Höhe von 16,67 Euro zu entrichten.

VII. Veröffentlichung/Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung wird veröffentlicht im „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt“; sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ der Gemeinde Straußfurt vom 16.04.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der VG Straußfurt Nummer 06/2014 vom 23.05.2015 sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz „Birkenweg/Kindergarten“ der Gemeinde Straußfurt um den Parkplatz „Feldstraße“ vom 20.09.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der VG Straußfurt Nummer 14/2014 vom 19.12.2015 außer Kraft.

Straußfurt, den 18.03.2025

Starroske  —  -Siegel-

Bürgermeister