Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben in der Sitzung vom 17.02.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Haßleben beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Haßleben vom 17.06.2013, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 8 vom 23.08.2013 wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 31.12.2024 in Kraft.
Straußfurt, den 18.03.2025
Mönchgesang
Bürgermeister — -Siegel-