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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
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Nichtamtlicher Teil

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.

Bitte beachten Sie, dass nach den jeweiligen Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt jeder über vier Monate alte Hund zur Hundesteuer anzumelden ist.

In den nächsten Wochen wird daher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Mitgliedsgemeinden oder durch die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt eine Bestandsaufnahme durch Befragung sämtlicher Haushalte im VG-Gebiet durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. Für sämtliche gehaltene Hunde besteht eine Steuer- und Anmeldepflicht.

Mit diesem Aufruf soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren noch nicht angemeldeten Hund anzumelden oder nach zu melden. Dabei ist für bislang nicht gemeldete Hunde mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung zu rechnen.

Bei Fragen können Sie uns telefonisch unter 036376-5130 erreichen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden. Gemäß Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr. Dies ist schnell und unkompliziert über das beiliegende Formular möglich.

Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt