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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Haßleben
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Beschlussprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates Haßleben am 23.02.2026

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom 23.02.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 1.2.

Bestätigung der Tagesordnung

Ha 01-02/2026

Beschluss:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 23.02.2026 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 1.3.

Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 15.12.2025

Ha 02-02/2026

Beschluss:

Die Niederschrift aus der Sitzung vom 15.12.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 3.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)

Ha 03-02/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt in seiner Sitzung am 23.02.2026 die nachfolgende Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Haßleben

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Haßleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.635.178 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.212.530 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

445 v.H.

b)

für die Grundstücke

480 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 272.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200.

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Weiter Angaben:

Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG sind mit 246.196 € vorgesehen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Haßleben, den

 —  Siegel

Mönchgesang

Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 4.

Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2025 - 2029 der Gemeinde Haßleben zum Haushalt 2026 (siehe Beschlussvorlage)

Ha 04-02/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 23.02.2026 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026, für die Jahre 2025 - 2029.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe der Natur- und Kunstrasenpflege in den Jahren 2026 bis 2030 für den Sportplatz der Gemeinde Haßleben (siehe Beschlussvorlage)

Ha 05-02/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt, das als Anlage beigefügte Angebot 2025551 der Firma ARTIFEX, Lindenallee 4 in 99428 Weimar-Legefeld zum Pflegevertrag für die Jahre 2026 bis 2030 für den Natur- und Kunstrasenplatz der Sportanlage der Gemeinde Haßleben mit einer Gesamtsumme von 48.156,38 € Brutto anzunehmen.

Der Bürgermeister wird zur Unterschrift ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 6

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung - Errichtung PV-Anlage mit einer DC-Nennleistung von 5,52 kwp auf dem Grundstück Sportplatz, Riethnordhäuser Straße (siehe Beschlussvorlage)

Ha 06-02/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung - Errichtung PV-Anlage mit einer DC-Nennleistung von 5,52 kwp auf dem Grundstück Sportplatz, Riethnordhäuser Straße in 99189 Haßleben an die Firma Solaranlage Erfurt GmbH & Co. KG, Alte Mittelhäuser Str. 19 in 99091 Erfurt zu deren Angebotspreis in Höhe von 7.551,31 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

TOP 7.

Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe der Bauleistung - Errichtung PV-Anlage mit einer DC-Nennleistung von 5,52 kwp auf dem Grundstück Neustadt 97a (siehe Beschlussvorlage)

Ha 07-02/2026

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung - Errichtung PV-Anlage mit einer DC-Nennleistung von 5,52 kwp auf dem Grundstück Neustadt 97a in 99189 Haßleben an die Firma Solaranlage Erfurt GmbH & Co. KG, Alte Mittelhäuser Str. 19 in 99091 Erfurt zu deren Angebotspreis in Höhe von 7.818,45 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7

Ja-Stimmen 7

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse Ha 08-02/2026 und Ha 09-02/2026 gefasst.