TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Ri 01-02/2026
Beschluss:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 09.02.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 24.11.2025
Ri 02-02/2026
Beschluss:
Die Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Haushalt und zur Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Riethnordhausen (siehe Beschlussvorlage)
Ri 03-02/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt in seiner Sitzung am 09.02.2026 die nachfolgende Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan 2026 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.809.298 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 650.330 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41
Entfällt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
a) | innerhalb des VWHH, ohne die Unterabschnitte 46400, 75000 und 81010, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.16400 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.45400 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Weiter Angaben:
Kreditaufnahmen mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG sind mit 257.050 € vorgesehen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Straußfurt, den
Kraft
Bürgermeister — -Siegel-
1 Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 07-12/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 320 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 420 v.H. |
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern | 425 v.H. | |
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 01/2025 vom 29. Januar 2025.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung der Gemeinde Riethnordhausen über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026 für die Jahre 2025 - 2029 (siehe Beschlussvorlage)
Ri 04-02/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt auf der Grundlage des § 62 der ThürKO in seiner Sitzung am 09.02.2026 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026, für die Jahre 2025-2029.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 11
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 11
Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Beschluss Ri 05-02/2026 gefasst.