Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwerstedt in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt am 16.12.2025 folgende
7. Änderungssatzung
der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung
der Gemeinde Schwerstedt
- FriedhGebS -
vom 14.12.2006
beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Satz 3 entfällt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schwerstedt, den 05.02.2026
Wagner — -Siegel-
Bürgermeister