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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2023
Gemeinde Schwerstedt
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Beschlüsse des Gemeinderates Schwerstedt

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwerstedt am 02.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Nr. 01-03/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:

Die Tagesordnung der Sitzung vom 02.03.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 02-03/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt:

Die Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 03-03/2023

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt stimmt dem als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des freien Trägers zur Betreibung der Kindertagesstätte für das Jahr 2023 zu. Der darin angegebene Zuschussbedarf von 224.507,60 € für den Verwaltungshaushalt wird im Haushaltsplan 2023 genehmigt. Ebenfalls genehmigt werden die sich ergebenden Mehrausgaben. Deren Finanzierung soll aus Mehreinnahmen erfolgen.

2. Die Investitionsvorschläge finden im Vermögenshaushalt mit einer Summe von 5.000 € Berücksichtigung.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Nr. 04-03/2023

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die nachfolgende Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b)

für die Grundstücke

398 v.H.

2.

Gewerbesteuern

405 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß §6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Straußfurt, den

Wagner — Siegel

Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 05-03/2023

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 02.03.2023 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022 - 2026.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 9

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Nr. 06-03/2023

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Gemeinderat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.

2. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit seitheriger Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen sowie Entnahmen aus der Rücklage besteht Einverständnis.

3. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1

Nr. 07-03/2023

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauleistung -Neueindeckung Dach Gebäude Bauhof - an die Firma Montagebau und Dachdecker Tino Müller, Bahnhofstraße 13 in 99634 Straußfurt zu deren Angebot in Höhe von 17.977,98 € brutto zu.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder 9

Zur Sitzung erschienene Mitglieder 9

Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0

An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 9

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 1