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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Gangloffsömmern
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Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

I.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.630.784 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

147.692 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss 05-04/2022 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke

420 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

420 v.H.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 06/2022 vom 22. Juni 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßigen Ausgaben ergeben sich gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Straußfurt, den 12.03.2024

Tschapeller

Bürgermeister  —  - Siegel -

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 11.03.2024 die Haushaltssatzung 2024, zur Kenntnis genommen und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung gehalten.

Tschapeller

Bürgermeister