Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern in der Sitzung vom 27.03.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern vom 27.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschafts Straußfurt Nr. 01/2025 vom 29.01.2025 wird aufgeboben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Straußfurt, den 22.04.2025
Tschapeller
Bürgermeister — -Siegel-