Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2025
Gemeinde Gangloffsömmern
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern in der Sitzung vom 27.03.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Gangloffsömmern vom 27.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschafts Straußfurt Nr. 01/2025 vom 29.01.2025 wird aufgeboben.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Straußfurt, den 22.04.2025

Tschapeller

Bürgermeister  —  -Siegel-