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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2025
Gemeinde Riethnordhausen
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Amtlicher Teil

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen in der Sitzung vom 31.03.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen vom 13.04.2011, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 5 vom 20.05.2011 wird aufgehoben.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 31.12.2024 in Kraft.

Straußfurt, den 22.04.2025

Ringo Kraft

Bürgermeister  —  -Siegel-