Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) jeweils gültigen Fassung und § 16 Gewerbesteuergesetz in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen in der Sitzung vom 31.03.2025 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen vom 13.04.2011, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 5 vom 20.05.2011 wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 31.12.2024 in Kraft.
Straußfurt, den 22.04.2025
Ringo Kraft
Bürgermeister — -Siegel-