Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Ausgabe 4/2025
Gemeinde Riethnordhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

der Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

I.

Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

Haushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.830.598 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

567.453 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 41

Entfällt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsvermerke:

Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;

a)

innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400, 75000 und 81010, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200,

Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.99.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.16400 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle 46400.999.45400 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Straußfurt, den 22.04.2025

Kraft

Bürgermeister  —  - Siegel -

1 Nachrichtliche Angaben:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 07-12/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Riethnordhausen wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

320 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

420 v.H.

und für

2.

Gewerbesteuern

425 v.H.

Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 01/2025 vom 29. Januar 2025.

II.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 16.04.2025 die Haushaltssatzung 2025, zur Kenntnis genommen und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung gehalten.

Kraft

Bürgermeister