TOP 1.2.
Bestätigung der Tagesordnung
Sch 01-03/2025
Beschluss:
Die geänderte Tagesordnung der Sitzung vom 31.03.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 1.3.
Genehmigung der Niederschrift aus der letzten Sitzung vom 09.12.2024
Sch 02-03/2025
Beschluss:
Die geänderte Niederschrift der Sitzung vom 09.12.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 3.
Diskussion und Beschlussfassung zum Haushalt und zur Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
Sch 03-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt in seiner Sitzung am 31.03.2025 die nachfolgende Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen, sowie den Stellenplan.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Schwerstedt
(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der §§ 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schwerstedt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 884.897 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 196.933 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41
Entfällt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 145.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsvermerke:
Über die Regelungen des § 18 Abs. 1 der ThürGemHV hinaus sind gegenseitig deckungsfähig;
a) | innerhalb des VWHH, ohne die kostenrechnenden Unterabschnitte 46400 und 75000, die Ausgaben der Gruppen 50 bis 67 (sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) mit Ausnahme der Untergruppen 66000 und 66200. |
Zweckbindung von Einnahmen gemäß § 17 ThürGemHV:
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 36000.999.17000 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter den Haushaltstellen: 36000.999.41600, 36000.999.44800 und 36000.999.56200 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Zweckgebundene Mehreinnahmen aus Zuweisungen unter Haushaltstelle: 46400.999.17150 und 46400.999.17180 dürfen für entsprechende Mehrausgaben unter Haushaltstelle: 46400.999.71820 verwendet werden. Diese Mehrausgaben gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.
Die Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben sich gemäß §6 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Straußfurt, den — Siegel
Wagner
Bürgermeister
1 Nachrichtliche Angaben:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mittels Beschluss Nr. 06-12/2024 und Erlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schwerstedt wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 303 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 398 v.H. |
|
| und für | ||
| 2. | Gewerbesteuern
| 405 v.H. | |
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Nr. 01/ 2025 vom 29.01.2025.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 4.
Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan 2024 - 2028 zum Haushalt 2025 der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
Sch 04-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in seiner Sitzung am 31.03.2025 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2025, für die Jahre 2024 - 2028.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 2
Stimmenthaltungen 0
TOP 5.
Diskussion und Beschlussfassung zum Erwerb eines Kommunalfahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde Schwerstedt (siehe Beschlussvorlage)
Sch 05-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb eines Kommunalfahrzeuges ISUZU NMR mit Dreiseitenkipper bei der Firma Weymann Technik GmbH, Bahnhofstraße 74 a, 99955 Bad Tennstedt zur deren Angebotspreis von 62.951,00 € Brutto, gemäß Angebot II-258 vom 12.02.2025.
Die Finanzierung erfolgt über Mittel der HHST. 77100.001.93500.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 6.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Fliesenlegerarbeiten (siehe Beschlussvorlage)
Sch 06-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Fliesenlegerarbeiten im Zuge der Errichtung eines Badezimmers im Gebäude Plan 180 in Schwerstedt an die Firma Fliesen Bühling, Rosenhof 1,99195 Riethnordhausen zu deren Angebot in Höhe von 4.171,78 € (Brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
TOP 7.
Diskussion und Beschlussfassung zur Vergabe Sanitärleistungen (siehe Beschlussvorlage)
Sch 07-03/2025
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Sanitärarbeiten im Zuge der Errichtung eines Badezimmers im Gebäude Plan 180 in Schwerstedt an die Firma K+S Gebesee Heizung-Sanitär, Haßlocher Str. 14, 99189 Gebesee zu deren Angebot in Höhe von 5.883,36 € (Brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder 7
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0